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Channel: Rücktritt – Trotz alledem
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Mandatsniederlegung Landeselternbeirat BW

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Ich lege mit sofortiger Wirkung mein Mandat im Landeselternbeirat Baden-Württemberg nieder.

Zur Begründung:

1. Der LEB hat sich, anstatt sich umfassend mit der Elternschaft über G8/G9 auszutauschen und sich an den Beschluss vom Mai haltend, dass zunächst G9 evaluiert werden soll, dafür ausgesprochen, dass in Baden-Württemberg zum G9 zurückgekehrt werden soll. Es bleibt allerdings bei dieser Absichtserklärung – wie all die Probleme, die damit einhergehen, gelöst werden sollen, wird nicht gesagt. Auch bemüht sich der LEB – der ja für alle Eltern sprechen soll – an dieser Stelle nicht, die Eltern über Vor-und Nachteile zu informieren, sondern beschränkt sich auf einfache Beschlussfassung. Damit ist für die Befürworter*innen gewährleistet, dass die vom Philologenverband verwendeten Zahlen zur Zustimmung der Elternschaft zu G9 nicht hinterfragt werden. Eine Rückkehr zu G9 ist meines Erachtens gerade anhand der permantenten Feststellung des LEB, dass in allen Schularten Lehrer*innen fehlen, nicht konsistent und führt die gesamte Argumentation des LEB in Hinblick auf den Lehrer*innenmangel ad absurdum. Gleichzeitig ist es völlig logisch, dass die Kosten, die für die Wiedereinführung des G9 eingesetzt werden müssten, zu Lasten aller anderen Schularten gingen – vom Raumbedarf oder dem „Null-Jahrgang“ und was das für bspw. die Universitäten bedeutet, mal ganz abgesehen. Da helfen dann auch keine Lippenbekenntnisse in Bezug auf einzustellende Lehrer*innen in der entsprechenden Pressemitteilung nach der Klausur mehr.

Besonders problematisch ist, dass sich der Vorsitzende hier nicht moderierend verhalten hat, sondern sich einseitig und vehement auf die Seite der G9-Befürworter*innen gestellt hat. Ein gegenteiliger Beschluss hätte ihn düpiert. Er hat seine Position in dieser Debatte ausgespielt.

2. Beschlusslage nach Klausur im Oktober:

Völlig ohne Grundlage fordert der LEB ein Vetorecht nach hessischem Vorbild, um „beachtet und gehört“ zu werden. Eine solche Forderung ist ehrenwert – nur muss sie darlegen, warum sie erfolgt, was das genaue Ziel ist und auf welcher Grundlage sie steht. Dazu bedarf es einer umfassenden Diskussion mit der Elternschaft, um überhaupt die Legitimation darzulegen. Es sollte dargelegt werden, wie gehört werden soll und wenn es nach einem bestimmten Vorbild ginge – ob es genau so ausgestaltet sein soll oder wie genau man sich dieses Vetorecht vorstellt. Denn auch da gäbe es ja unterschiedliche Eskalationsstufen. Zweifelsohne wäre ein Vetorecht eine feine Sache – nur sollte eine solche Forderung nicht zuerst in den Gremien besprochen werden? Sollte eine solche Forderung nicht auch zusammen mit dem Landesschülerrat oder dem Landesschulbeirat erhoben werden? Und wie sehen diese – genauso demokratisch legitimierten – Gremien das? Und, genauso wichtig: wie sehen das die kommunalen Gesamtelternbeiräte? Es ist richtig, dass Elternarbeit auf allen Ebenen im Grunde trotz demokratischer Legitimation keine Macht darstellt, deren Beschlüsse weder befolgt noch ihre Nichtbeachtung begründet werden müssen. Aber eine Forderung mit einer solchen Tragweite „einfach so“ zu erheben, wird ihrem Anspruch nicht gerecht und verhindert eher einen Erfolg, als das sie ihn vorantreibt. Und diskreditiert die Ernsthaftigkeit dieses berechtigen Forderung, die zudem alle Ebenen außer der Landesebene völlig außen vor lässt. Sie wird wohl nur für die Galerie erhoben.

3. Aus mehreren verbundenen Gremien/Institutionen ist zu hören, dass die Außendarstellung des LEB leider zu wünschen übrig lässt. Man muss das nicht persönlich adressieren, aber es ist recht deutlich geworden, woran es liegt.

4. Ich persönlich bin in kein Elterngremium mehr eingebunden außer dem LEB. Ich habe Mitte des Jahres meinen Vorsitz im GEB Karlsruhe vor allem wegen der G8/G9-Debatte niedergelegt, die ich nicht neutral begleiten kann, weil mich meine persönliche Position zu sehr bindet. Das wäre aber meine Aufgabe gewesen, um allen Eltern gerecht zu werden. Auch meine Arbeit als Elternsprecher übe ich nicht mehr aus. Ob mein Sohn, für dessen Schulform ich im LEB bin, die Schule über das Jahr 2023 hinaus besuchen wird, ist nicht sicher. Zum jetzigen Zeitpunkt sitze ich auf einem Mandat, das ein anderer mit mehr Anbindung an die Elternschaft ausüben kann. Ob ich mich im nächsten Jahr trotzdem noch einmal zur Wahl für den nächsten LEB stellen werden, möchte ich jedoch nicht ausschließen – was aber in erster Linie davon abhängen wird, wie der weitere Schulweg meines Sohnes aussehen wird.

5. Es mangelt an Transparenz und am Willen zur Transparenz. Formate wie „Der LEB hört zu“ wurden ohne Rücksprache wieder eingestampft. Die Mitarbeit im Gremium war zuletzt mehr als einmal an der Grenze zur Beschlussfähigkeit – es fehlt daher in meinen Augen auch an Legitimation. Ursachenforschung dazu wird nicht betrieben. Statt dessen konnte ich erleben, als ich kurzfristig aus beruflichen Gründen fehlte, mir seitens eines Vorstandsmitglieds mitgliederöffentlich wahrheitswidrig mangelndes Engagement vorgeworfen wurde.

Eine Weiterarbeit macht zum jetzigen Zeitpunkt für mich keinen Sinn. Ich danke allen für die Zusammenarbeit – bei allen inhaltlichen Differenzen. Die Arbeit im LEB ist politischer, als ich angenommen hatte – leider mit sehr, sehr stumpfer Spitze. Demokratische Teilhabe der Elternschaft, mit echter Macht ausgestattet, ist derzeit wohl nicht gewollt. Aber diese Teilhabe müsste auch auf einer breiten Legitimation stehen, ihre Ausgestaltung in einem Prozess gemeinsam gefunden werden.


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